top of page
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Holzkontor Siemsglüss e.K., Ole Siemsglüss
Zur Beeke 6, 29699 Bommelsen

 § 1 Allgemeine Bestimmungen

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, Leistungen und Lieferungen der Firma Holzkontor Siemsglüss e.K., Zur Beeke 6, 29699 Bommelsen (nachfolgend „Siemsglüss“ genannt), sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer handelt.

2. Die nachfolgenden AGB gelten auch bei künftigen Geschäftsabschlüssen.

3. Diese AGB gelten ausschließlich, abweichende oder entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

5. Rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen, die nach Vertragsabschluss vom Auftraggeber gegenüber Siemsglüss abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsgegenstand

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Präsentationen in Katalogen, auf unserer Homepage und auf weiteren Verkaufsportalen wie z.B. ebay Kleinanzeigen sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.

3. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses laut Preisliste geltenden Preise, und zwar ab Werk, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung und Versandkosten.

§ 3 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Siemsglüss die für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen und Informationen in geeigneter Form rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Rechnung, Zahlungsbedingungen

1. Vorbehaltlich abweichender vertraglicher Regelungen stellt Siemsglüss Container ihre Leistungen sofort nach Erbringung in Rechnung.

2. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug.

3.Siemsglüss ist berechtigt, im Falle des Verzuges des Auftraggebers vereinbarte Lieferungen und Leistungen nicht auszuführen, und zwar so lange, bis entweder der Verzug beseitigt oder aber eine entsprechende Sicherheit seitens des Auftraggebers oder eines Dritten zu Gunsten von Siemsglüss erbracht worden ist.

4. Werden Siemsglüss Umstände bekannt, die zu schwerwiegenden Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers Anlass geben, so ist Siemsglüss berechtigt, unabhängig von dem vereinbarten Zahlungsziel alle offenstehenden – auch gestundeten – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und die weitere Belieferung des Auftraggebers von Vorauszahlungen oder werthaltiger Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen von Siemsglüss nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers hiervon unberührt.

§ 6 Gefahrtragung

1. Alle Lieferungen erfolgen ab Werk.

2. Ein Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr und im Auftrage des Auftraggebers.

3. Mit der Übergabe der Ware an den Transporteur geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von Siemsglüss gegen den Auftraggeber aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).

2. Die von Siemsglüss an den Auftraggeber gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von Siemsglüss.

3. Greifen Dritte vor der vollständigen Zahlung auf die Ware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Auftraggeber sie unverzüglich auf das Eigentum von Siemsglüss hinweisen und Siemsglüss hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen.

4. Tritt Siemsglüss bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Ware herauszuverlangen.

§ 8 Lieferung, Verzug

1. Liefertermine und -fristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Etwas anderes gilt nur, wenn Termine ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart werden. Verzögert sich eine vom Auftraggeber zugesagte Bereitstellung von Unterlagen/ Informationen verschieben sich entsprechend auch fest zugesagte Liefertermine. Entsprechendes gilt bei Leistungsverzögerungen infolge nicht richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung oder infolge höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

2. Der Eintritt eines Verzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich. Gerät Siemsglüss in Lieferverzug, kann der Auftraggeber neben der Lieferung Ersatz eines durch die Verzögerung etwa entstandenen Schadens verlangen; dieser Anspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit von Siemsglüss auf höchstens 5 % des vereinbarten Preises. Sofern der Auftraggeber wegen des Verzuges von Siemsglüss Schadensersatz statt Leistung verlangen kann, so beschränkt sich dieser Anspruch auf Schadensersatz statt Leistung bei leichter Fahrlässigkeit von Siemsglüss oder seiner Erfüllungsgehilfen auf höchstens 30 % des Preises. Für schuldhaft verursachte Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Siemsglüss nach den gesetzlichen Voraussetzungen und in dem gesetzlichen Umfang unbeschränkt.

§ 9 Rügepflichten

Offensichtliche Mängel von uns gelieferter Ware hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Eingang der Ware zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers zu rügen.

§ 10 Gewährleistung

1. Bei Vorliegen eines Sachmangels der von Siemsglüss gelieferten Sachen haftet Siemsglüss dem Auftraggeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen und im gesetzlichen Umfang auf Nacherfüllung, Minderung, Wandlung und Aufwendungsersatz. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Siemsglüss für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung die Ware zur Verfügung zu stellen.

2. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haftet Siemsglüss dem Auftraggeber des Weiteren auf Schadensersatz statt Leistung. Der Anspruch auf Schadensersatz statt Leistung wird im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch Siemsglüss oder seiner Erfüllungsgehilfen auf den vertragsgemäßen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Sofern wegen Sachmängel andere Schadensersatzansprüche (als Schadensersatz statt Leistung) begründet sind, haftet Siemsglüss nach den Bestimmungen des § 11 dieser Bedingungen.

4. Sachmängel an von Siemsglüss gelieferten Gegenständen oder an von Siemsglüss erbrachten Werkleistungen verjähren in 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt bei gelieferten beweglichen Gegenständen mit der Übergabe und bei sonstigen Werkleistungen mit der Abnahme.

§ 11 Sonstige Haftung

1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Siemsglüss bei der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

2. Auf Schadensersatz haftet Siemsglüss– gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Siemsglüss nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Siemsglüss jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

3. Die sich aus Ziffer 2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Siemsglüss einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei Ansprüchen auf Schadensersatz statt Leistung wegen Verzug oder wegen Sachmängeln verbleibt es bei der Haftung aus § 8 Ziffer 2 und § 10 Nr. 2 und § 10 Nr. 3 dieser Bedingungen.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von Siemsglüss. Gerichtsstand ist Walsrode.

§ 13 Anwendbares Recht

Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

§ 14 Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.

bottom of page